Der Gedanke, das eigene Fahrrad durch entsprechende Anbauten zum E-Bike werden zu lassen, klingt durchaus verlockend. Rein theoretisch kann jedes Fahrrad mit einem E-Bike Umbausatz zum Pedelec umgebaut werden. Das Angebot an entsprechenden E-Bike Umrüstsätzen ist auf jeden Fall riesig. In der Praxis sind allerdings einige Punkte – auch aus rechtlicher Sicht – zu beachten. Unsere Kollegen von bussgeldkatalog.org haben sich ausgiebig mit dem Thema befasst.
Was spricht für den Umbau eines Fahrrades zum E-Bike? Lohnt sich das überhaupt?
Zunächst ist die finanzielle Einsparung mehr als verlockend. Wer die Nachrüstung selbst vornimmt, wird mit einigen Hundert Euro auskommen. Soll die Nachrüstung vom Fachmann durchgeführt werden, können die Kosten schnell ansteigen und das Vorhaben damit vermutlich unrentabel werden. Ob das Fahrrad umgerüstet werden kann und sollte, hängt vorrangig mit der Qualität des Rades und dem aktuellen Zustand zusammen. Ein wichtiger Aspekt ist auch, wer mit dem nachgerüsteten E-Bike letztlich in welchem Rahmen unterwegs sein wird. Dabei ist auch das Gewicht des Fahrers zu berücksichtigen. Ob das potenzielle E-Bike für kurze Wegstrecken oder ausgiebige Touren genutzt werden soll, ist ebenfalls für die Entscheidungsfindung relevant.
Es empfiehlt sich auf jeden Fall, im Fachhandel die Meinung eines Experten einzuholen. Dieser kann am besten erkennen, ob sich der Umbau rentiert. Viele Händler scheuen sich allerdings vor definitiven Zusagen. Der Grund: Gibst Du die Umrüstung bei ihnen daraufhin in Auftrag, müssen die Händler die vollständige Haftung für das Produkt übernehmen. Zusammengefasst sollten folgende Faktoren berücksichtigt werden:
- Alter, Zeitwert, Fahrleistung: Für die Nachrüstung eignen sich Räder, die nicht älter als fünf Jahre sind. Der Zeitwert sollte bei 500 Euro oder darüber liegen. Aluminium-Fahrräder sollten noch nicht mehr als 10.000 Kilometer zurückgelegt haben. Stark verschlissene Räder eignen sich generell nicht für eine Umrüstung zum E-Bike.
- Stabilität: Nur ein intaktes Rad wird den Belastungen als E-Bike standhalten. Wenn der Nachrüstsatz verbaut ist, nimmt das Rad an Gewicht zu. Abhängig vom jeweiligen Modell können Motor und Akku bis zu zehn Kilogramm wiegen. Nur stabile Räder werden dieser Mehrbelastung gerecht.
- Bremsen: E-Bikes sind mit hochwertigen hydraulischen Scheiben- oder Felgenbremsen ausgestattet. Dies ist wichtig, denn die schweren Räder, die mit entsprechend hoher Geschwindigkeit unterwegs sind, verlangen nach einer zuverlässigen Bremsleistung. Ist das Rad nicht mit Scheibenbremsen ausgerüstet, sollten die Bremsen ebenfalls umgerüstet werden.
- Rahmenbeschaffenheit: Der Motor muss am Rahmen verbaut werden. Nicht jede Rahmengeometrie ist mit jedem Nachbausatz kompatibel. Vor der Kaufentscheidung sollte nachgeprüft werden, ob sich der Motor am Fahrradrahmen verbauen lässt.
Welche Bauteile beinhaltet ein E-Bike Umbausatz?
Ein E-Bike-Nachrüstsatz besteht aus folgenden Einzelteilen:
- Motor: Die Vorgehensweise ist abhängig von der Art des Motors. Das Vorder- oder Hinterrad muss dabei durch ein Rad mit Motor ersetzt werden. Alternativ wird das Innenlager durch ein Motor-Innenlager ausgetauscht.
- Akku: Der Akku ist unerlässlich und wird zusätzlich verbaut. Akkus dienen dazu, den Motor mit Strom zu versorgen.
- Steuertechnik: Der Controller übernimmt die Steuerung der Energieleistung, die an den Motor weitergegeben wird und gibt damit auch die Drehzahl vor. Der Trittfrequenzsensor dient der Aktivierung des Motors, wenn dieser die Tretbewegungen registriert.
Die Kaufentscheidung sollte nicht vorschnell getroffen werden. Wer selbst nachrüsten möchte, sollte genau auf die Bauteile achten, denn sie müssen zum Fahrrad passen. Besitzt das Fahrrad beispielsweise eine Nabenschaltung, lassen sich Hinterrad-Nabenmotoren nicht einbauen. Ein Mittelmotor lässt sich nur dann nachrüsten, wenn nur ein Kettenblatt vorhanden ist. Auch die Befestigung des Akkus muss berücksichtigt werden. Für die Anbringung am Unterrohr sind Flaschenhaltergewinde geeignet. Soll der Akku am Heck angebracht werden, sind passende Systemträger notwendig. Diese müssen in der Regel zugekauft werden und sind nicht im Nachrüst-Set enthalten. Während der Umbauarbeiten sind häufig auch die Rücklichter neu anzubringen und Kabelverbindungen müssen angepasst werden. Für die Sicherung der Verbindungen lassen sich Kabelbinder nutzen.
Gibt es verschiedene Möglichkeiten und Varianten?
Die Nachrüst-Sets unterscheiden sich in der Art des Motors. Am häufigsten werden Heckmotoren verwendet. Die meisten Bikes sind so konstruiert, dass eine Mehrbelastung der Nabe keine Probleme mit sich bringt. Heckmotoren lassen sich allerdings nicht verbauen, wenn eine Rücktrittbremse vorhanden ist. Mittelmotoren können bei Ketten- und Nabenschaltungen verwendet werden und sind auch mit Rücktrittbremsen kompatibel. Die Möglichkeit, Frontmotoren nachzurüsten, ist allgemein weniger beliebt. In der Praxis zeigt sich, dass durch das Gewicht der Motoren der Schwerpunkt sich nach vorn verlagert und damit das Fahrgefühl negativ beeinflussen kann. Frontmotoren sind allerdings mit Naben- und Kettenschaltung wie auch mit einer Rücktrittbremse kompatibel.
Wichtig: E-Bike Umbausatz ist nicht gleich E-Bike Umbausatz!
Damit das E-Bike wirklich als Pedelec und damit als rechtlich normales Fahrrad gilt, müssen wichtige Parameter eingehalten werden. So darf der Motor eine Nennleistung von 250 Watt nicht überschreiten. Der Antrieb darf zudem nur beim Treten aktiv unterstützen. Die Tretunterstützung ist ferner auf maximal 25 km/h begrenzt. Daumenschalter oder ähnliches, die einen Vortrieb ohne Tretbewegung ermöglichen, sind am Pedelec nicht erlaubt – Ausnahme bildet hier lediglich die Schiebehilfe bis max. 6 km/h. Es empfiehlt sich zudem unbedingt auf eine CE Kennzeichnung zu achten. Von Billigangeboten aus dubiosen Quellen ist dringend abzuraten!
Wann ergibt das Umrüsten Sinn?
Der Umbau des Fahrrades zum E-Bike erscheint wirtschaftlich, schließlich kann das gewohnte Bike weiterhin genutzt werden und die Anschaffung eines weiteren Rades wird überflüssig. Zu bedenken gilt es die Kosten für den Umbausatz und den Aufwand für die Umbaumaßnahme. Wer sich den Umbau selbst nicht zutraut, muss einen Fachhändler finden. Dieser befindet sich dann auch in der Produkthaftung. Wer sein Bike selbst umbaut, verliert die Gewährleistung für das Rad durch den Hersteller. Der Versicherungsschutz durch die private Haftpflichtversicherung erlischt laut bussgeldkatalog.org bei leichten Modifikationen nicht. Kommt es mit einem umgebauten Rad zu einem Unfall und Dritte kommen zu Schaden, zahlt der Versicherer – so unsere Kollegen von bussgeldkatalog.org weiter. Das Umrüsten ergibt Sinn, wenn es sich um ein stabiles Rad neueren Datums handelt und der Nachrüst-Satz zum Bike passt. Kosten lassen sich einsparen, wenn die notwendigen Kenntnisse vorhanden sind, um den Umbau fachgerecht selbst vornehmen zu können.
Mehr Infos zum Thema: www.bussgeldkatalog.org/e-bike-nachruesten/
Alle Angaben dienen nur als Information und ersetzen keine Rechtsberatung! Die aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen müssen vorab eingeholt und dementsprechend eingehalten werden. Gleiches gilt für den Versicherungsschutz.