Im März 2017 hat der Bundesrat die „52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet, die am 01.06.2017 in Kraft tritt. Sie beinhaltet unter anderem Änderungen hinsichtlich der Anforderungen an die Radbeleuchtung: Ab sofort sind endlich auch (E-)Bike-Scheinwerfer und Rücklichter zugelassen, die über zusätzliche Features wie Tagfahrlicht, Fern- oder Bremslicht verfügen. Eine bislang vorgeschrieben Dynamo-Pflicht entfällt …
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