Im März 2017 hat der Bundesrat die „52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet, die am 01.06.2017 in Kraft tritt. Sie beinhaltet unter anderem Änderungen hinsichtlich der Anforderungen an die Radbeleuchtung: Ab sofort sind endlich auch (E-)Bike-Scheinwerfer und Rücklichter zugelassen, die über zusätzliche Features wie Tagfahrlicht, Fern- oder Bremslicht verfügen. Eine bislang vorgeschrieben Dynamo-Pflicht entfällt aufgrund von mittlerweile langlebigen LED Leuchten.

Darüber hinaus sind E-Bikes mit Unterstützung bis 25 km/h – sowohl mit als auch ohne Anfahrhilfe – nach der Änderung der StVZO dem Fahrrad gleichgestellt. Auch Lasten-Bikes kommen auf Ihre Kosten: Bei mehrspurigen Fahrrädern mit Anhänger oder Aufbau, die Handzeichen des Bikers verdecken, sind ab nun Blinker zugelassen.
Siegfried Neuberger, Geschäftsführer des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV):
„Der ZIV begrüßt die heute in Kraft getretenen Änderungen der StVZO. Die Anforderungen an die Fahrradbeleuchtungs-einrichtungen wurden damit an den Stand der Technik angepasst. Zusätzliche Funktionen tragen zu einer Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr bei und steigern den Komfort der Radfahrenden.“
Web